Rauchmeldepflicht
Rauchmelderpflicht in Hessen
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechen auszustatten !
Mindestens 1 Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich sind:
- für den Einbau - der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft - der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)